©© shutterstock_Matej KastelicMenschen sitzen in Veranstaltung

Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA (inkl. neuem Formblatt)

Nach erfolgreichem Absolvieren der Fortbildung und Bestehen der Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude, können sich Quereinsteigende in den Kategorien Energieberatung für Wohngebäude und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude bei der dena eintragen lassen.

Nach erfolgreichem Absolvieren der Fortbildung, dem Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit* und dem anschließenden Bestehen der Qualifikationsprüfung Energieberatung für Nichtwohngebäude, kann eine Eintragung in die Kategorien Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN V 18599 und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude erfolgen.

  • * Mind. Dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Energieberater/in auf dem Gebiet der gebäudebezogenen Energieberatung. Der dreijährige Zeitraum beginnt mit Abschluss der Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude.
  • Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, sofern sie entgeltlich erfolgt, den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht.

Der Nachweis der Tätigkeit als Energieberater/in erfolgt durch die Erklärung über die praktische Erfahrung:

Für Angestellte:
Die bestätigende Person muss der/die fachlich Vorgesetzte, Teil der Geschäftsführung oder eine von der Geschäftsführung beauftragte Vertretung (zum Beispiel Personalleitung), sein.
Zur Erklärung über die praktische Erfahrung für Angestellte

Für Selbstständige:
Drei Projekte wurden in den vergangenen drei Jahren nach Abschluss der Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude selbst durchgeführt.
Pro Jahr ist mindestens ein Referenzprojekt zu nennen.
Zur Erklärung über die praktische Erfahrung für Freiberufliche/Selbstständige

Detaillierte Informationen zur Qualifikationsprüfung erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.

Hier gelangen Sie zum Formblatt