Über den Fortbildungskalender

Fortbildungen für die Eintragung

Fortbildungen für die Eintragung

Unter dem Begriff "Fortbildung für die Eintragung" werden Schulungen verstanden, die alle Inhalte des Fortbildungskatalog Anlage 1 Fortbildungen für die Eintragung in der jeweiligen Eintragungskategorie in dem geforderten Umfang abbilden und mit einer über alle dieser Inhalte umfassenden schriftlichen Abschlussprüfung enden. Die Anzahl der geforderten Unterrichtseinheiten unterscheidet sich je nach Kategorie.

Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.

Der Nachweis der erfolgreich absolvierten Fortbildung erfolgt durch das Zertifikat bzw. Zeugnis des Fortbildungsanbieters und einer Bestätigung des Fortbildungsanbieters über die Inhalte und den Umfang der Fortbildung sowie der erfolgreich abgelegten schriftlichen Abschlussprüfung anhand des Formblatts "Erklärung des Anbietenden von Fortbildungen für die Eintragung".

Eine Zertifizierung der Weiterbildungsträger durch die dena erfolgt nicht.

Fortbildungen für die Verlängerung

Fortbildungen für die Verlängerung

Unter dem Begriff "Fortbildung für die Verlängerung" werden Schulungen, Seminare und sonstige Fachveranstaltungen verstanden. Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sind, benötigen für die Verlängerung ihrer Eintragung alle 3 Jahre 24 Unterrichtseinheiten (je Eintragungskategorie) an Fortbildungen zzgl. Praxisnachweis.

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten.

Für jede zu verlängernde Kategorie sind 24 UE nachzuweisen, die Themen aus dem entsprechenden Fortbildungskatalog Anlage 2 Fortbildungen für die Verlängerung der zu verlängernden Kategorie abdecken. Fortbildungen können für mehrere Kategorien angerechnet werden, sofern die Inhalte Bestandteil des Fortbildungskatalogs zur Verlängerung der jeweiligen anderen Kategorien sind.

Den Teilnehmenden ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. In der Teilnahmebescheinigung müssen der Name des Teilnehmenden, der Titeil der Fortbildung/Veranstaltung, das Anfangsdatum und die Art der Fortbildung/der Veranstaltung (Seminar, Web-Seminar, E-Learning oder Selbststudium) aufgeführt sein. 

Aufnahme in den Fortbildungskalender

Fortbildungen zur Lebenszyklusanalyse (LCA)

Fortbildungen zur Lebenszyklusanalyse (LCA)

Ab Mitte Februar 2024 können sich Expertinnen und Experten für die Kategorien "Neubau" zu den Förderprogrammen "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" sowie "Wohneigentum für Familien (WEF)" eintragen lassen. Voraussetzung für die Listung in den Kategorien "Neubau WG" und "Neubau NWG" ist eine bestehende Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude (WG) bzw. Nichtwohngebäude (NWG). Zusätzlich müssen Fachkräfte eine Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) von Gebäuden nachweisen. Die LCA-Fortbildung wird im Expertenprofil auf der Website als Unterpunkt: "mit Zusatzqualifikation für Lebenszyklusanalyse (LCA)" ausgewiesen.
 
Die Inhalte für diese Fortbildungen werden in das neue, voraussichtlich ab 01.04.2024 gültige, Regelheft der Expertenliste integriert. Bitte beachten Sie: Beim Start einer neuen Kategorie kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sie können aber dennoch Anträge für die Förderprogramme KFN und WEF stellen, wenn Sie in den Kategorien BEG WG bzw. BEG NWG eingetragen und derzeit nicht ausgeblendet sind.

Die verbindlichen Inhalte für die neuen Fortbildungen sind in diesem Dokument aufgeführt.

Fortbildung zur Eintragung durch Fernunterricht

Fortbildung zur Eintragung durch Fernunterricht

Wird die Fortbildung zur Eintragung im Rahmen von Fernunterricht bzw. unter Einbeziehung von Formen des E-Learnings absolviert, so wird sie unter folgenden Voraussetzungen und wie folgt angerechnet:

  • Auf Präsenzunterricht müssen mindestens 30 Prozent der je Personengruppe bzw. Kategorie insgesamt geforderten UE entfallen. Hat die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) den Lehrgang zugelassen, genügt eine Präsenzphase mit einem Gesamtumfang von 8 UE.
     
  • Als Präsenzunterricht werden auch solche UE angerechnet, bei denen die Möglichkeit zu synchroner Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden besteht (z. B. bei webbasierten Methoden des E-Learnings wie „virtuellen Klassenräumen“, Web-Seminaren oder Live-Chats).
     
  • Selbststudium sowie weitere Formen des Fernunterrichts bzw. E-Learnings, bei denen keine Möglichkeit zu synchroner Kommunikation besteht, werden nur zur Hälfte angerechnet (diese auf das Selbststudium entfallenden UE müssen also das Doppelte der geforderten, nicht bereits durch Präsenzunterricht nachgewiesenen UE betragen).
     
  • Die schriftliche Abschlussprüfung muss alle Inhalte des Fortbildungskatalog zur Eintragung in der jeweiligen Eintragungskategorie umfassen.
     
  • Die Prüfung kann vor Ort oder als webbasierte Abschlussprüfung erfolgen.
     
  • Bei der webbasierten Abschlussprüfung müssen gewährleistet werden:
    - Sicherstellung der Identität der Prüfungsteilnehmenden mittels Ausweis
    - Abnahme der schriftlichen Prüfung über einen Safe-Exam-Browser
    - beaufsichtigte Prüfsituation (auch webbasiert).

Fortbildung für die Verlängerung durch Fernunterricht

Fortbildung für die Verlängerung durch Fernunterricht

Wird die Fortbildung im Rahmen von Fernunterricht bzw. unter Einbeziehung von Formen des E-Learnings angeboten, wird sie unter folgenden Voraussetzungen und wie folgt angerechnet:

  • Neben Präsenzunterricht werden auch solche UE voll angerechnet, bei denen die Möglichkeit zu synchroner Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden besteht (z. B. bei webbasierten Methoden wie "virtuellen Klassenräumen", Web-Seminaren, Live-Chats).
  • Selbststudium (E-Learning) sowie weitere Formen des Fernunterrichts, bei denen keine Möglichkeit zu synchroner Kommunikation besteht, werden zur Hälfte angerechnet. Am Ende dieser Fortbildungen erfolgt eine Kurzprüfung.
  • Die Fortbildung wird unabhängig davon in vollem Umfang angerechnet, wenn der Lehrgang durch die ZfU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) zugelassen ist.

Anfordern eines Fortbildungscodes für bereits abgeschlossene Fortbildungen

Anfordern eines Fortbildungscodes für bereits abgeschlossene Fortbildungen

Sie können auch für Fortbildungen die in der Vergangenheit stattgefunden haben, einen Fortbildungscode beantragen. Eine zeitliche Begrenzung ist hierfür nicht vorgesehen.

Preise für Fortbildungsprüfungen

Preise für Fortbildungsprüfungen

Preise für Fortbildungsprüfungen

Es gelten die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • Prüfung von 50 Fortbildungen: 600 € zzgl. gesetzl. MwSt.
  • Prüfung von 10 Fortbildungen: 150 € zzgl. gesetzl. MwSt.
  • Prüfung von 1 E-Learning-Fortbildung: 150 € zzgl. gesetzlicher MwSt. (entspricht 10 Fortbildungsprüfungen)

Für die Prüfung von E-Learning-Fortbildungen, bei denen keine Möglichkeit der synchronen Kommunikation besteht (=Selbststudium), erheben wir denselben Preis wie für 10 Fortbildungsprüfungen. Es ist daher ein Guthaben von mindestens 10 Fortbildungsprüfungen erforderlich.