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Neue Eintragungskategorie in der Energieeffizienz-Expertenliste

Zum 28.02.2024 wurde die Energieeffizienz-Expertenliste um die neue Kategorie "Neubau" zu den Förderprogrammen "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" und "Wohneigentum für Familien (WEF)" erweitert.

Alle Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die bereits für die Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude – Effizienzhaus" eingetragen sind, werden automatisch auch in die neue Kategorie "Neubau" aufgenommen. Dies gilt ebenso für den Bereich Nichtwohngebäude.

Die Voraussetzungen für die Listung in der Neubau-Kategorie sind analog zu den Anforderungen für die Kategorien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude ((BEG WG) bzw. Nichtwohngebäude (BEG NWG). Die Online-Darstellung der neuen Kategorien "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" und "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist automatisch mit der Listung für BEG WG bzw. BEG NWG verknüpft und kann nicht ausgeschlossen werden.

Für die automatische Eintragung in die Neubau-Kategorie für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude werden keine zusätzlichen Beiträge erhoben. Die Eintragungs- und Jahresbeiträge in die BEG WG und/oder BEG NWG decken die neue Kategorie mit ab, siehe Ziffer 10.6 und 13 im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste.

Fachkräfte die im Rahmen der Neubau-Förderung eine Fortbildung zur Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) durchführen und einen erfolgreichen Abschluss nachweisen, können diese online im Expertenprofil als Unterpunkt "mit Zusatzqualifikation für Lebenszyklusanalyse (LCA)" darstellen lassen. Dazu senden Sie der dena einen unterschriebenen Antrag auf Eintragung zu. Das Antragsformular erhalten Sie in Ihrem Benutzerkonto.

Die verbindlichen Inhalte für LCA-Fortbildungen können unter FAQ "Fortbildungen zur Lebenszyklusanalyse" aufgerufen werden. Außerdem werden sie in das neue, voraussichtlich im April erscheinende und damit gültige Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste integriert.

Bitte beachten Sie: Um in den Förderprogrammen KFN und WEF tätig zu sein, muss die Zusatzqualifikation LCA noch nicht nachgewiesen sein – ein Eintrag in die Kategorie BEG WG bzw. BEG NWG ist ausreichend. Die neue Darstellung soll Bauenden eine schnellere Orientierung in der Suche ermöglichen. Eine Beantragung ist möglich, wenn die o. g. Anforderungen erfüllt sind. Die Online-Darstellung erfolgt nur, wenn man in den Kategorien BEG WG bzw. BEG NWG gelistet ist.