Personen, die nicht über die Grundqualifikation nach § 88 Absatz 1 GEG verfügen, können eine „Qualifikationsprüfung Energieberatung“ des BAFA in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude ablegen.
Die Qualifikationsprüfung Energieberatung wird künfit zentral durch das Öko-Zentrum NRW organiert und betreut. Für die nächste schriftliche Prüfung am 22.10.2024 gibt es 150 Plätze.